Kroatien macht scharf: kein Verkauf von gekühltem Bier im Supermarkt!

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Kroatien macht scharf: kein Verkauf von gekühltem Bier im Supermarkt!

Was eigentlich nach einem schlechten Aprilscherz klingt, ist eine ernsthafte Überlegung der Kroatischen Regierung:

man zieht in Betracht, in Supermärkten ein zeitlich abgegrenztes Verkaufsverbot für alkoholische Getränke einzuführen – ein Gesetzesentwurf ist bereits im Entstehen!

 

Der Grund ist ganz einfach: in den letzten Jahren hat die Anzahl der nächtlichen Privatpartys auf öffentlichen Plätzen und Strandabschnitten extrem zugenommen.

Die Menschen kaufen – auch befeuert durch die Teuerung – im Supermarkt oder auf Tankstellen Getränke ein, und konsumieren sie dann abends irgendwo im Freien.

 

Die Probleme, die dadurch entstehen sind vielfältig, und reichen von der nächtlichen Ruhestörung, von Belästigung durch Fäkalien, bis zu Müllbergen, die am morgen entsorgt werden müssen.

Tomislav Šuta, der Bürgermeister von Split, forderte kürzlich gar ein totales nächtliches Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken.

 

 

Das Treiben will man nun in den Griff bekommen, indem man den Verkauf von gekühlten alkoholischen Getränken in Supermärkten, Kiosks und Tankstellen ab den Nachmittagsstunden verbietet – das Gesetz soll bereits vor der nächstjährigen Saison in Kraft gehen.

 

Wir sagen dazu: „na prost“ 😉

Fotoquelle: Bild von Alexa auf Pixabay

Bild von Kristijan Antic

Kristijan Antic

Gründer und CEO - Kristijan Antic Individually Charter und "Kroatien Charter" - das Online Portal für Yachtcharter.
Seit über 20 Jahren erfolgreich im nautischen Tourismus tätig.

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Andreas

Und ich hatte gedacht, es wäre ein einfacher, kleiner Beitrag zum Klimaschutz, weil man einen großen Kühlschrank nicht mehr braucht…

Willy
Bewertung :
     

Ich finde diese Idee des alki-verbotes total übertrieben
1.) wer saufen will , wird saufen
2.) die nächtlichen Partys werden weiterhin stattfinden
3.) es gibt Kühltaschen gegen warmes Bierchen
4.) die Müllberge und anderer Dreck…..
….werden weiterhin bestehen
5.) die Anrainer sind selbst gefordert ,auf ihr Grundstück aufzupassen und wenn nötig , ist die polizei zu rufen

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