Allgemeine
Charter Bedingungen

Unsere AGB's

VERPFLICHTUNGEN VERCHARTERER


Das Charterunternehmen ist für die Vermietung vom Booten und Yachten in Kroatien und die damit verbundenen Dienstleistungen registriert. Das Unternehmen sorgt für die Vorbereitung und Instandhaltung Ihrer Boote um die vereinbarten Leistungen zu gewährleisten. Der Vercharterer übergibt dem Charterer das Boot in einem einwandfreien, seetauglichen, ordentlichen altersgemäßen Zustand mit kompletter Ausstattung, gereinigt und vollgetankt.

VERPFLICHTUNGEN CHARTERER


Der Charterer ist verpflichtet den gesamten Charterbetrag vor dem Charterbeginn in Bar oder Kreditkarte zu hinterlegen. Der Charterer versichert, dass er für das Fahrtgebiet entsprechenden gültigen Führerschein besitzt und das Boot wird ausschließlich für den Privatgebrauch gemietet. Der Charterer (Skipper) übernimmt die Yacht auf eigene Verantwortung; darf das Boot nicht an eine dritte Person weitergeben; versichert das nur der eingetragene und lizenzierte Skipper das Boot fahren wird, ist für das Boot und die Crew verantwortlich, und verpflichtet sich an das Gesetz und an die Regeln der REPUBLIK KROATIEN zu halten. Zudem ist es verboten die Fischfang Gesetze zu ignorieren, wie auch archäologische Gegenstände aus dem Meer zu holen. In allen Fällen ist der Charterer materiell und strafrechtlich verantwortlich. Der Charterer (Skipper) darf nicht mehr Personen, als zulässig, sowie keine Tiere mit an Bord nehmen; darf keine Veränderungen am Schiff und Ausrüstung vornehmen; ist verpflichtet, den Vercharterer über jeden Unfall, Schaden oder sonstigen Vorkommnissen zu informieren, und es (nach Bedarf) dem Hafenamt zu melden; darf bei gefährlichen Wetterwarnungen (zb. Sturmwarnung) nicht aus einem geschützten Hafen auslaufen.

RESERVIERUNG


Ein Boot kann persönlich, per Fax oder per E-mail reserviert werden. Der Charterer ist verpflichtet, spätestens eine Woche vor dem Chartern (nur bei Cruiser) die Liste mit den Namen der Crewmitglieder, sowie deren Adressen und Reisepassnummern für die erforderliche Crewliste zuzustellen.

Inflatorische Preisanpassungen sind bis zu 60 Tage vor Charterbeginn vorbehalten.
Geleistete Anzahlungen werden bis auf Widerruf durch den Vercharterer prozentuell wertangepasst. Der Charterkunde kann diese Begünstigung bei Charterantritt in Anspruch nehmen. Diese Sonderregel sind nicht bei Stornierungen gültig.


CHARTERN


Treibstoff ist nicht in dem Mietpreis eingeschlossen. Falls der Charterer das Boot nicht mit vollen Treibstoff Tank zurückgibt trägt er die Gesamtkosten des Volltankens des Treibstoffbehälters + 30,00 EUR Tankgebühren. Bei mitbringen vom Haustieren, trägt der Charterer die Kosten für die Endreinigung ca. 100,00 EUR, was vom Zustand des Bootes abhängt. Der Vercharterer ist berechtigt die Fähigkeit des verantwortlichen Skippers zu überprüfen. Bei ganz offensichtlicher Unfähigkeit an der Eignung zur sicheren Führung von Boot und Crew kann der Vercharterer dem Charterer auf dessen Kosten einen Skipper beistellen oder vermitteln. Ist dies nicht möglich oder ist der Charterer hiermit nicht einverstanden, kann der Vercharterer die Übergabe der Yacht verweigern; der Charterpreis wird in diesem Fall nur bei erfolgreicher Weitervercharterung zurückgezahlt, wobei der Vercharterer Anrecht auf die entsprechende Preisdifferenz hat.
Die volle technische Unterstützungspflicht des Vercharterer ist auf das Gebiet zwischen 43,5°N und 44°N begrenzt. Beim verlassen von diesem Gebiet hat der Charterer kein Anspruch auf Verpflichtungen des Vercharterer und trägt in jedem Fall die volle Verantwortung und alle damit verbundenen Kosten.


VERSICHERUNG


Die Boote haben eine Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe der Kaution und eine Versicherung gegenüber dritten Personen. Der Charterer ist verpflichtet den Kautionsbetrag in Bar oder per Kreditkarte zu hinterlegen und haftet mit dem Kautionsbetrag für alle Schäden am Boot und an der Ausrüstung. Personenschäden durch Unfälle an Bord, Schäden an mitgeführten Gegenständen von Skipper und Crew, sowie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden sind durch diese Versicherungen nicht gedeckt, so dass hierfür grundsätzlich nicht der Vercharterer, sondern der Charterer bei entsprechendem Verschulden selbst haftet. Der Abschluss einer Kasko‐Versicherung führt zu keiner Haftungsfreistellung des Charterers durch den Vercharterer für Schäden, die der Versicherer aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Missachtung der Regelungen nicht übernimmt. Die Vercharterung findet nach den im Charterfahrgebiet bestehenden Rechtsvorschriften statt. Wichtig: Der Charterer (Skipper) trägt für die Besatzung, das Boot und die Ausrüstung die volle Verantwortung gegenüber dem Vercharterer und dem Versicherer.


RÜCKGABE VON BOOTEN UND VERSPÄTUNGEN


Der Charterer hat das Boot am vereinbarten Rückgabeort vor Vertragsablauf zum Check‐Out bereit zu stellen. Die vereinbarte Charterdauer ist ohne Abstimmung mit dem Vercharterer nicht eigenmächtig zu verlängern. Falls der Charterer das Boot bis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht übergibt ist er verpflichtet für jede angefangene Stunde der Verspätung eine Verspätungsgebühr in Höhe 100 EUR zu zahlen, wie auch für jeden weiteren Tag der Verspätung, bis zur Rückgabe des Bootes, den doppelten Tagespreis zu zahlen. Wenn der Charterer das Boot an einem anderem als vereinbarten Ort übergibt oder ablegt, ist er verpflichtet alle damit verbundenen Kosten zu tragen und sie zu erstatten, sowie auch alle eventuell entstandene Verspätungsgebühren und Schäden. Falls der Charterer dem Vercharterer bei der Rückgabe des Bootes irgendwelche Beschädigungen oder Verluste absichtlich verschweigt, hat er eine Strafe in Höhe von 300 EUR + Beschädigungskosten zu bezahlen.


SCHÄDEN AM SCHIFF


Der Vercharterer ist verpflichtet alle Fehler, die der Charterer nicht zu verantworten hat, und die nach der Übergabe am Boot zutreffen, innerhalb 24 Stunden zu beheben. Bei größeren Problemen (evtl. längere Lieferzeit der Teile) darf die Reparaturzeit nicht länger als 48 Stunden (am Stück) dauern. Danach hat der Charterer ein Recht auf Entschädigung (oder ein geeignetes Ersatzboot) für die Zeit, in der das Boot nicht genutzt werden konnte, vom Moment der Schadens Entdeckung bis zur dessen Behebung. Die Entschädigung kann bei einvernehmlicher Absprache in Form einer Verlängerung des Aufenthalts auf dem Boot gleich dem Zeitraum der Fahrtuntüchtigkeit des Schiffes kompensiert werden. Bei selbstverschuldeten Fehlern oder Unfällen Saits Charterer hat der Charterer kein Recht auf irgendwelche Entschädigung.


VERSPÄTETE ÜBERGABE


Falls das vereinbarte Boot nicht übergeben werden kann (zb. wegen Schaden) kann es der Vercharterer mit einem anderen geeigneten Boot (gleiche Bootskategorie) ersetzen. Falls das vereinbarte Boot nach 3 Tagen nicht bereit ist, hat der Charterer das Recht, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall erhält er vom Vercharterer den Rest der Tage (Dienstleistungen) rückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Charterers bestehen nicht. Steht bereits vor Charterbeginn fest, dass das Boot bzw. ein geeigneter Ersatz zum vereinbarten Termin nicht zur Verfügung stehen wird, verpflichtet sich die Vercharterer, den Charterer darüber zu informieren, sobald er davon Kenntnis hat. In diesem Fall können beide Seiten bereits vor Charterbeginn vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleistete Zahlungen des Charterers werden diesem vom Vercharterer rückerstattet. Weitere Ersatzleistungen sind ausgeschlossen.


RÜCKTRITT


Der Charterer kann vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt: fällt in jedem Fall (auch bei Kurzbuchungen) die gezahlte Anzahlung für den Charterer an; bis 8 Wochen vor Charterbeginn ist die Anzahlung (abzüglich entstanden Verlust), als Guthaben, bis Ende der gebuchten Saison gültig; ab 8 bis 4 Wochen vor Charterbeginn sind 50% des Charterbetrages zu entrichten; ab 4 Wochen vor Charterbeginn hat der Charterer den gesamten Betrag zu zahlen. Kann durch den Vercharterer (oder auch Charterer) ein geeigneter Ersatz gefunden werden, wird nur der insgesamt entstehende Verlust verrechnet. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.


ZUSTÄNDIGKEIT


Bei einem Streitfall versuchen die Parteien, den Fall auf eine einvernehmliche Weise zu lösen. Falls das nicht möglich ist, ist das Gericht im Wohnsitz des Vercharterers zuständig.

ERKLÄRUNG


Der Charterer (Skipper) hat die ganze Verantwortung für das Boot und die Crew (Passagiere); trägt auch die ganze Verantwortung und Folgen für die eventuellen Verletzungen der Gesetze oder bei eventuellen Schäden die durch eigene Schuld verursacht werden und übernehmen die dadurch entstandenen Kosten. Der Charterer erklärt sich durch die Einzahlung der ersten Teilzahlung auf unser Bankkonto mit diesen Allgemeinen Charter Bedingungen als einverstanden.


DATENSCHUTZ


Der Vercharterer respektiert Ihre Privatsphäre und die sichere Bearbeitung Ihrer persönlichen Daten. Die Sammlung, Nutzung und Bearbeitung Ihrer persönlichen Daten erfolgt im Einklang mit dieser Datenschutzbestimmung, sowie den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bzw. anderer gültiger Bestimmungen in der Republik Kroatien, die sich mit dem Schutz von persönlichen Daten befassen. Wir gewährleisten unseren Kunden, dass alle persönlichen Daten als vertrauliche Information und Geschäftsgeheimnis behandelt werden. Persönliche Daten werden benutzt:

• Dateneingabe in die unsere Datenbank
• um eine Rechnung zu erstellen
• Handy / E-Mail Eintrag in die Kontakte

Durch die Nutzung von Daten zu seinen Kontakten (z.B. E-Mail, u.a.) an Vercharterer gibt der Gast seine ausführliche Zustimmung. Zudem bestätigt der Gast mit dem Inhalt dieser Bestimmungen vertraut zu sein. Im Falle, dass er nicht zustimmt, ist der Gast verpflichtet schriftlich davon zu benachrichtigen (per Einschreiben oder E-Mail).

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