18 Meter Obergrenze für „Bootsführerschein B“ in Kroatien

Seit Jahren wurde über die schwammige Definition von 30 Bruttoregistertonnen Obergrenze diskutiert. Niemand wusste so genau wie groß denn das Schiff wirklich sein darf, mit dem man mit dem „Skipper B“ in Kroatien fahren kann.

Damit ist jetzt Schluss – und zwar genau genommen schon seit dem Jahr 2020. Damals wurde die Verordnung bereits wirksam – Notiz davon, hat bis dato kaum jemand genommen.

Ab diesem Jahr drohen jedoch hohe Bußgelder und im Schadensfall sogar Ausfall der Versicherung. Es gilt folgendes:

Mit dem „Bootsführerschein Kategorie B“ darf man Boote und Yachten bis zu einer Länge von 18 Meter (über Alles) steuern, unabhängig vom Antrieb. Die alte Obergrenze mit 30 BRT ist damit hinfällig.

Bildquelle: Kristijan Antic